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Drohnen in Blaulichtorganisationen

Aufgrund des raschen technologischen Wandels, dem Mangel an internationalen Standards, aber auch der raschen Verbreitung von Drohnen in Blaulichtorganisationen mit ihren speziellen Bedürfnissen, drängt sich eine Regelung der Drohneneinsätze und eine Standardisierung für die Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit (BORS) auf.

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat beschlossen, für Drohneneinsätzen im öffentlichen Interesse, nicht die für zivile Flüge geltenden Regeln anzuwenden. Um den Bedürfnissen der BORS bestmöglich gerecht zu werden, wird das BAZL den Blaulichtorganisationen eine gewisse organisatorische Freiheit zu verschiedenen Themen gewähren.

Aufgrund dieses Entscheids wurde durch die Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit (BORS) eine Koordinationsgruppe gegründet. Diese Gruppe setzt sich aus mehreren Mitgliedern der Polizei, des Zolls, der Feuerwehr sowie von Rettungsdiensten zusammen. All diese Organisationen haben bereits Drohnen im Einsatz.

Zusammengefasst hat das Projekt für «Leitlinien für Drohneneinsätze von Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit» folgende Ziele:

  • Ausarbeitung der gesetzlichen Regelungen für die Benutzung von Drohnen durch BORS.
  • Planung einer einheitlichen Ausbildung für BORS Drohnen-Piloten und -Pilotinnen.
  • Erstellen eines Betriebshandbuches für BORS Drohnen-Einsätze.
  • Koordination der BORS in der Schweiz zu dieser Thematik unter Mitwirkung der Konferenz der Kantonalen Polizeikommandantinnen und -kommandanten der Schweiz (KKPKS), der Feuerwehr Koordination Schweiz (FKS) und der Helicopter Emergency Medical Services (HEMS).

Die Projektarbeit wird im Mai 2023 mit einer Kick-Off Sitzung gestartet.