Soldgrenze der Milizfeuerwehrangehörigen
Die Soldgrenze für die Steuerbefreiung der Milizfeuerwehrangehörigen für das Jahr 2025 bleibt weiterhin auf 5’300 Franken festgesetzt.
Für das Jahr 2026 ist eine Erhöhung um 100 Franken vorgesehen, womit die jährliche Steuerbefreiungsgrenze 5’400 Franken beträgt.
Diese Anpassung erfolgt im Rahmen der regelmässigen Überprüfung der Entschädigung der Milizfeuerwehrangehörigen und berücksichtigt die Entwicklung der allgemeinen Einsatzbedingungen.
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